B-KAS-1 

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moto-concept führt für Sie die Kasse

Alle Quittungs-Bons werden automatisch ins Kassen-Kontrollblatt
eingetragen.

Dasselbe gilt für Rechnungen, bei deren Abruf Sie sofort
bar/unbar erhaltenes Geld quittieren (R-Zahlung), bzw. für
Gutschriften, auf die Sie so sofort ausbezahlen.

Arbeiten Sie mit Offenen Posten, und tragen Sie die gegen Ihre
Kasse als 0:bar/unbar aus, erscheinen die ebenfalls automatisch
im Kassen-Kontrollblatt.

Und so geht`s:

Setzen Sie täglich den Anfangs-Bestand (Kassensturz bar/unbar)
per Programm Nr. 46.

Wenn Sie (weiteres) Wechsel-Geld hineinlegen, ist dies eine
+:Einzahlung und als 0:MwSt-neutral zu buchen.

Zahlt ein Kunde für eine Rechnung bei Ihnen, z.B. indem er das
Geld tags darauf zu Ihnen bringt (ohne OP-Pflege durch
moto-concept), so ist dies wiederum eine +:Einzahlung und
gleichfalls 0:MwSt-frei (die USt-Basis zur Abrechnung mit dem
Finanzamt ist die Rechnung - die Steuer bitte nicht doppelt
rechnen!).

Entnehmen Sie Geld, z.B. für Kaffee oder für eine Blumen-
Dekoration, verwenden Sie die Funktion -:Entnahme. Beachten Sie
den jeweiligen USt-Satz (1:volle MwSt, 2:reduzierte MwSt für
Blumen, Lebensmittel, Literatur oder 0:MwSt-frei für Briefmarken).

Tragen Sie Geld zur Bank, ist dies ebenfalls eine -:Entnahme
aus Ihrer Kasse, allerdings 0:MwSt-frei.

   

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unbare Bestände

Sollte sich irrtümlich ein Unbar-Betrag in die Kasse
eingeschlichen haben, so können Sie diesen Betrag entnehmen
(Z:Zahlungsart 1:unbar) und mit entsprechendem Buchungstext
wieder bar in die Kasse einzahlen (beide Buchungen steuerfrei).

Ein tatsächlicher Unbar-Bestand (Schecks bzw. EC-Zahlungen)
wird ebenfalls mit -:Entnahme aus der Kasse ausgetragen
(auch hier Z:Zahlungsart 1:unbar) und im Fall von Schecks auch
tatsächlich zur Bank gebracht. Die EC-Zahlungen wurden ja schon
von Ihrem EC-Terminal zur Bank übertragen.

     

 

  

 

                                                             B-KAS-2 

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moto-concept führt für Sie die Kasse (Forts.)

Abends rufen Sie das Kassen-Kontrollblatt für den laufenden Tag ab.

Diese Kassen-Kontrollblätter braucht zum Monatsende Ihr
Steuerberater (s.a. effiziente Versorgung der Buchführung);
anschließend müssen Sie sie 10 Jahre lang aufbewahren.
Ebenso empfehlen wir das Zählprotokoll aufzubewahren.



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