B-ANZ-0 

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ANZAHLUNGEN


Fakturieren Sie Ihrem Kunden Teile-Umsätze zu Teilen mit der
Teile-Art  0:Anzahlung  (typische Teile-Nr. #ANZ..), führt und
aktualisiert moto-concept zu jedem Kunden hierfür ein eigenes
Anzahlungs-Konto (Protokoll-Druck und Aufhebung ausgeglichener
Konten über die Programm-Nr. 81.7).

Geben Sie zu Aufträgen wie gewohnt den angezahlten Betrag brutto
(inkl. MwSt) vor und schließen Sie die Eingabe statt mit <Enter>
mit einer Funktionstaste  +  ab. moto-concept rechnet wie bisher
auf den Netto-Betrag (ohne MwSt) zurück und bleibt so ein reines
Nettopreis-basiertes System.

Anzahlungen sind zwar nach Par. 13 UStG der MwSt unterworfen,
gelten jedoch nicht als Leistungs-Erbringung, sondern eben als
Anzahlungen mit der Folge, daß eine ggf. erst deutlich später
erbrachte Waren- oder Service-Leistung mit dem DANN geltenden
USt-Prozentsatz zu versteuern ist.

Hat sich zwischen Anzahlung und steuerpflichtiger Leistungs-
Erbringung der USt-Prozentsatz geändert, entsteht Ihnen Arbeit,
denn das Finanzamt verlangt dann die (vermutlich wohl höhere)
Versteuerung dieser Leistung.

Damit das auch klappt, sind zunächst alle alten Anzahlungskonten
zum alten Steuersatz aufzulösen und hernach mit dem neuen
Steuersatz wieder einzustellen. Und das läuft dann praktisch
(und hoffentlich nur ganz selten) so ab:

Eine Anzahlung wurde (in der alten Periode) abgerechnet und so
zunächst zum Steuersatz dieser alten Periode versteuert.

Mit Datum VOR Änderung des Steuersatzes ist daher allen Kunden
Gutschrift zum alten USt-Satz zu erteilen; mit Geltung des neuen
Steuersatzes ist dieselbe BRUTTO-Gutschrift allen Kunden wieder
abzurechnen. Hierzu schliessen Sie den (Brutto-)Preis nicht wie
üblich mit der Taste <Enter> oder <Tab>, sondern mit der
Funktionstaste + <F4, F8 oder F12> ab.
Vorsteuer-abzugsberechtigten Kunden ist diese Gutschrift und die
Neubelastung für deren Steuer-Abrechnung mitzuteilen. So ist die
geleistete Anzahlung NICHT Leistung i.S. von Ware/Dienstleistung
des UStG, sondern steuerpflichtige Anzahlung, und das Finanzamt
kommt zu seinem Recht (und Geld).

Weitere Hinweise finden Sie in den Artikeln Nr. 27 Teile-Lager
und Nr. 45 Auftrags-Beispiele.



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