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Anmerkungen zur GDPdU

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung
digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht des
Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
Die GDPdU wurden durch die GoBD zum 01.01.2015 abgelöst.

Die Kern-Datenbank moto-concept besteht aus insgesamt vier
Datenbeständen: ZH2*.PGO; diese Bestände sind wechselweise
aufeinander angewiesen, d.h. nur mit gleichem Terminstand
miteinander brauchbar.

** Bis vor Version 34.0. Ab moto-concept Version 34.0 können
** Sie diese Journale auch rückdatieren und taggenau eingrenzen.
** Voraussetzung dafür ist, dass moto-concept mit diesen
** Aufzeichnungen ab Einsatz der Version 34.0 beginnt.
Kassen-Bericht, Rechnungs-Journal sowie die anderen Journale
stehen nach dem Löschen (Datenfreigabe) dann maschinell lesbar
nicht mehr zur Verfügung. Das ist der Grund, warum wir uns so
feierlich darum bemühen, deren Druck sicherzustellen. Hier ist
also die Papierform unverzichtbar, sie gestattet den Einstieg
ins Archiv, über den der Einzelnachweis jedes Beleges geführt
werden kann.

Das Archiv sollte ein Volumen von 10 Jahren oder mehr
abdecken, so dass eine Datensicherung einmal pro Jahr
(mindestens zwei Abzüge) eine plausible Sicherheit für die
GDPdU bieten sollte; in Ernstfällen hilft die Überlappung mit
den Vorjahren. Das Archiv wird wie eine Walze umlaufend mit
aktuellen Daten beschrieben. Am Archiv-Ende überschreibt das
Programm in der Folge so zuerst die ältesten Aufzeichnungen mit
neuen Daten. Das Archiv kann erweitert werden, allerdings setzt
das Programm seine aktuellen Aufzeichnungen an derselben Stelle
fort, so dass der Effekt des längeren Umlaufs erst in der
nächsten Runde zum Tragen kommt.

Für Ihre geschäftlichen Belange ist eine höhere Aktualität
erforderlich, so dass Sie um eine tägliche Datensicherung auf
mindestens drei zyklisch verwendete Datenträger nicht
herumkommen düften.

Zurück zur GDPdU:
Wir empfehlen daher, die Aufbewahrung der oben benannten
PAPIERENEN Journale incl. Kassenblätter; diese Papiere belegen
die Lückenlosigkeit der Belegnummern; sie gestatten, den jeweils
betrachteten Vorgang nach Datum einzugrenzen und auf den
Geschäftspartner bzw. dessen Fahrzeug zu beziehen. Das Archiv
erlaubt, über die Belegnummer den zugehörigen Beleg detailiert
anzusehen und/oder zu reproduzieren. (Für länger zurückliegende
Zeiträume, die mit dem aktuellen Archiv nicht (mehr) abgedeckt
sind, sichern Sie den aktuellen Datenbank-Stand (zur Sicherheit
zweimal) und laden einen älteren Stand zurück; das heißt
Daten-Restauration, und danach können Sie ältere Archiv-Stände
einsehen. Zum Schluß restauriren Sie Ihre aktuelle Datenbank
wieder von einer zuvor gefertigten Sicherungskopie.)

     

 

  

 

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Anmerkungen zur GDPdU (Forts.)

Störungen in der Lückenlosigkeit Ihrer Belegnummern, z.B. weil
der Bondrucker "zickt", sind unmittelbar zu protokollieren und
zusammen mit dem gedruckten Kassenblättern und den Journalen zehn
Jahre lang aufzubewahren. Dasselbe gilt für die üblicherweise
zum Jahresschluß gefertigte doppelte Datensicherung auf separate
Datenträger, die gewissermaßen die elektronische Verlängerung
Ihrer Buchungskette bilden. Im Zweifelsfall sollten Sie daher
auf eine Kopie Ihrer gedruckten Rechnung oder Gutschrift in
Papierform verweisen können, denn dies sind Kopien der real
existierenden Originale, die Sie Ihren Kunden aushändigen.
Weil auch Quittungen im Sinne der GDPdU Rechnungen darstellen,
diese aber häufig dem Kunden ausgehändigt und nicht in Kopie
aufbewahrt werden (Thermodrucker), haben wir hier die
Archiv-Funktion in der Programmversion 33.0 (Dez.2016) forciert.

Kritisch sind nach unserer Auffassung daher nicht Belege, die Sie
im Original auf Papier vorweisen können, sondern solche, die nie
in Papierform hergegeben wurden, sondern nur in elektronischer
Form überhaupt existieren. Die Rede ist von Eingangsrechnungen,
die Sie z.B. von der Telekom, von Internet-Anbietern oder Ihren
Lieferanten ausschließlich in elektronischer Form (Email, PDF)
erhalten. Hier ist der elektronische Inhalt das Original und
trägt ggf. Signaturen, um deren Inhalt gegen Verfälschungen zu
sichern - Ihr Druck auf Papier besorgt also nur eine Kopie, Sie
sind jedoch verpflichtet, das Original vorzuweisen, so dass die
Signaturen ihre Sicherheitsleistung erbringen können. Die
Sicherung dieser Belege ist nicht Gegenstand der Datensicherung
von moto-concept. Wir empfehlen daher, diese typischerweise
Email-Anhänge in Ihre betriebliche Datensicherung spätestens
einmal monatlich einzubeziehen. Bitte bedenken Sie, dass ein
Ausfall eines Computersystems zu endgültigen Effekten führen
kann, so dass eine höherfrequente Sicherung nicht schaden würde,
z.B. die Pufferung auf einem zweiten Gerät täglich und die
Datensicherung einmal monatlich aus der einen oder anderen
Quelle.



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