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Hinweise zur Abrechnung


moto-concept Rechnungen .......................................... 1

Fahrzeug-Ankauf von Privat ....................................... 1

Fahrzeug-Ankauf von Geschäftskunden .............................. 1

Teile-Umtausch, Anzahlungen ...................................... 2

moto-concept Gutschriften ........................................ 2

hier können Pakete mit Kommentaren helfen ........................ 2

zur Abgasuntersuchung ............................................ 3

     

 

  

 

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moto-concept Rechnungen

Zum Thema Gutschrift haben wir unseren Steuerberater angesprochen
und seine Erläuterungen so verstanden:

Fahrzeug-VERKÄUFE an Geschäftskunden wie an Privatkunden bleiben
unverändert, ebenso der Teile-Verkauf incl. Umtausch.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung alle Rechnungs-Positionen,
die nicht Verkäufe zum regulären MwSt-Satz darstellen, und
insbesondere Abzugsposten, mit denen der Beleg-Ersteller sich
selbst Vorsteuer-Abzüge attestiert.

   

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Fahrzeug-Ankauf von Privatkunden

Bei der Inzahlungnahme von Fahrzeugen von Privatkunden ist dies
regelmäßig nicht der Fall; moto-concept sieht hierfür vor, eine
RECHNUNG um den Betrag der I-Position zu kürzen.

Dies kann die Rechnung über einen Fahrzeug-Verkauf (F) vermindern
und gestattet so die Abrechnung auf einem Beleg.

Da der Finanzverwaltung bzw. deren Prüfern Kennbuchstaben wie
F/I i.d.R. nichts oder nur wenig sagen, ist eine Erläuterung
(Klartext) zu dieser Rechnungs-Position sicher hilfreich
(BMF-Schreiben 25.10.2013 I.2.Abs.1):

        Inzahlungnahme              (NICHT Gutschrift!)

Aus systematischen Gründen muss dies ebenso gelten, wenn Sie
Verkauf und Inzahlungnahme auf zwei Aufträge verteilen und
separat mit je einer RECHNUNG fakturieren.

   

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Fahrzeug-Ankauf von Geschäftskunden

Bei der Hereinnahme von Fahrzeugen von Geschäftskunden ist es
unbedingt erforderlich, dass der Fahrzeug-Geber eine Rechnung
an die Geschäftsadresse des Händlers stellt; nur die hier
ausgewiesene MwSt kann der Händler als Vorsteuer geltend machen.

Die RECHNUNG, mit der moto-concept das Kunden-Fahrzeug in den
Angebotsbestand des Händlers übernimmt, ist daher mit dem Zusatz

        PRO-FORMA-RECHNUNG/-GUTSCHRIFT
        NUR FÜR INTERNE BUCHUNGSZWECKE
        BERECHTIGT NICHT ZUM VORSTEUER-ABZUG

zu kennzeichnen und sollte mit der Eingangs-Rechnung des
Fahrzeug-Gebers zusammen abgelegt werden.

     

 

  

 

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Teile-Umtausch, Anzahlungen

Teile-Umtausch und die Verrechnung von Anzahlungen erfolgen auf
einer RECHNUNG (oder Quittung) wie bisher: der Abzugsposten wird
durch eine Menge mit negativem Vorzeichen formuliert.
Hier ist auch die Kürzung der MwSt transparent nachvollziehbar.

   

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moto-concept Gutschriften

Die GUTSCHRIFT im Sinne von moto-concept dient hier daher
AUSSCHLIESSLICH zur Aufhebung einer zuvor fehlerhaft erstellten
Rechnung; sie sollte mit dieser zusammen abgelegt werden, so dass
sich beide Vorgänge gegenseitig erklären. Die Bezeichnung einer
kfm. Gutschrift als Gutschrift ist unschädlich (BMF-Schreiben
25.10.2013 I.2.Abs.3).

Einen Beleg, mit dem der Händler Vorsteuer-wirksam seinem
Geschäftspartner einen Ankauf bestätigt, benötigt moto-concept
daher nicht:

    - Geschäftskunden weisen MwSt auf deren Rechnung aus

    - Ankäufe von Privatkunden sind nicht Umsatzsteuer-wirksam

    - die MwSt-Verrechnung beim Teile-Umtausch ist in Ordnung

   

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hier können Pakete mit Kommentaren helfen

Bitte sehen Sie zur Förderung der Transparenz vor, generell auf
Ihren RECHNUNGEN alle Positionen mit ausdrücklichen Hinweisen
auszustatten, die nicht Verkäufe zum regulären Steuersatz
darstellen (dies kann in der Teile-Bezeichnung bzw. in den
K:Kommentar-Zeilen zu einem Teil geschehen):

- EU-Handel ohne MwSt-Ausweis erfordert die UStId-Nr gem.§4 UStG

- Ausfuhr Drittland §4 Nr. 1a UStG i.V.m. §6a UStG

- Anzahlungen gem. §13 Abs.1 Nr. 1a Satz 4 UStG (0:Anzahlung)

- TÜV-Gebühren gem. §10 Abs. 1 S. 6 UStG (8:durchlaufende Posten)

- Fahrzeug-Ankauf gem. §25a UStG (D:DiffSt)

- Agentur-Inkasso gem. §3 UStG, UStAE 3.7 (Händler vermittelt Fz)

- ermäßigter Steuersatz gem. §12 Abs.2 UStG (7:Schriften)

- Austausch-Teile gem. §10 UStG i.V.m. UStGAE 10.5 Abs.3 (2:AT)

Dieses Wissen können Sie in Auftrags-Paketen hinterlegen.

     

 

  

 

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zur Abgasuntersuchung

erreichte uns per 08./10.02.2022 z.B. folgender Text der
Kfz-Innung Mainz-Bingen-Alzey, Am Schleifweg 20, 55128 Mainz:

'Im Zuge der Prüfungen im Außendienst, ist uns leider vermehrt
aufgefallen, dass viele Betriebe den erforderlichen Rechnungstext
noch nicht abgeändert haben.
Bitte ändern Sie Ihren Rechnungstext wie folgt ab, um steuer-
rechtliche Probleme zu vermeiden.

Folgende Formulierung ist in der Rechnung der Kfz-Werkstatt als
Leistungsträger zu empfehlen.

"Vorführung des Fahrzeugs zur Abgasuntersuchung/Sicherheits-
prüfung/Gasanlagenprüfung einschließlich der Bereitstellung von
Werkstattausrüstung und Personal (Hinweis: Die Durchführung der
Abgasuntersuchung/Sicherheitsprüfung/Gasanlagenprüfung selbst
erfolgt durch den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks,
der hierfür gegenüber dem Fahrzeughalter kein Entgelt erhebt)."'




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