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38.3.R-2
 Ermittlung des mittleren Einkaufspreises
Dieses Beispiel greift zurück auf das entspr. Beispiel unter
W:Waren-Eingang und vermutet, daß der dort beschriebene
Waren-Eingang von 10 Stück a EUR 11,00 einer irrtümlichen
Bestellung entstammt.
Mit dem Lieferer sei vereinbart worden diese 10 Stück Teile
zurückzugeben, jedoch zu einem Einzel-Preis von EUR 9,00
(Handling-Pauschale).
akt. Bestand 20 Stück a 10,50 Lager-Wert 210,00
- Rückgabe 10 Stück a 9,00 Rückgabe-Wert - 90,00
es verbleiben 10 Stück die kosteten inzwischen 120,00
Man mag darüber streiten, ob der hieraus ermittelte Betrag
EUR 120,00 : 10 = 12,00 je Teil zutreffend als dessen Wert
bezeichnet werden kann, jedoch dürfte feststehen, daß diese
Kosten gedeckt werden wollen und diese bei Erlös-Betrachtungen
in der Folge des Verkaufs dieser Teile unvermeidlich den
Erfolg trüben.
Würden Sie bis zum Jahres-Ende 3 von den verbliebenen 10 Stück
dieses Teiles verkaufen, verblieben 7 Stück, die mit dem
mittleren Einkaufspreis bewertet einen Inventur-Wert von
EUR 84,00 auszuweisen hätten.
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